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Technische Dokumentation

Ein wesentlicher Schritt zu mehr Rechtssicherheit

Betriebsanleitungen sind in jedem Unternehmen ein leidiges Thema. Meist als letzter Punkt in der Produktionskette einer Maschine oder Anlage werden sie "mal eben" erstellt. Dabei sind insbesondere an die Gestaltung und Aussagekraft der Betriebsanleitung aus Sicht der Produkthaftung strenge Maßstäbe anzulegen. Die Betriebsanleitung einer Maschine oder Anlage muss die erforderlichen sicherheitstechnischen Informationen und Instruktionen für die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine enthalten. 

In Absprache mit Ihnen übernehmen unsere Redakteure die komplette Abwicklung Ihrer Dokumentationsaufgaben im Bereich Maschinensicherheit.

Ein wesentlicher Schritt zu mehr Rechtssicherheit

Betriebsanleitungen sind in jedem Unternehmen ein leidiges Thema. Meist als letzter Punkt in der Produktionskette einer Maschine oder Anlage werden sie "mal eben" erstellt. Dabei sind insbesondere an die Gestaltung und Aussagekraft der Betriebsanleitung aus Sicht der Produkthaftung strenge Maßstäbe anzulegen. Die Betriebsanleitung einer Maschine oder Anlage muss die erforderlichen sicherheitstechnischen Informationen und Instruktionen für die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine enthalten. Aus Erfahrung wissen wir, dass das bei vielen Produkten leider nicht in dem Maße der Fall ist, wie es die gesetzlichen Bestimmungen erfordern.

Die Bereitstellung der technischen Dokumentation sollte daher sehr ernst genommen werden, denn sie dient dazu, die Sicherheit von Produkten sicherzustellen. Einschlägige Richtlinien der EU wie die ATEX-Richtlinie, die Maschinenrichtlinie, die Druckgeräterichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie oder die Produktsicherheitsrichtlinie wurden von vielen Mitgliedsstaaten zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland sind das beispielsweise das deutsche Produktsicherheitsgesetz sowie das Medizinproduktegesetz.

Für Fehler in der technischen Dokumentation muss der Hersteller im Schadensfall haften. Dies ergibt sich aus dem Produkthaftungsgesetz. Auch das BGB stellt in § 823 Abs. 2 Satz 1 unmissverständlich klar, dass derjenige schadenersatzpflichtig ist, der „gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt“.

Nicht nur haftungsrechtliche Aspekte sprechen für die technische Dokumentation. Sie ist auch ein Instrument, um die Kundenzufriedenheit zu steigern und die Kundenbindung zu stärken. Eine gute Betriebsanleitung ermöglicht die problemlose Inbetriebnahme einer Maschine. Dem Bediener erschließt sich rasch der volle Nutzen und er kann die Maschine nach kurzer Einarbeitung von Anfang an sicher und effektiv bedienen. Indem Störungen schnell gefunden und behoben werden können, erhöht sich die Verfügbarkeit und damit der Nutzen. In Absprache mit Ihnen übernehmen unsere Redakteure die komplette Abwicklung Ihrer Dokumentationsaufgaben im Bereich Maschinensicherheit.

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