pro 2N Arbeitsschutz GmbH
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Gefährdungsbeurteilung

Für uns ist die Gefährdungsbeurteilung ein kreativer Prozess, der nicht durch Formalismus erstickt werden soll. Dabei ist es uns wichtig, Vorgesetzte und Mitarbeiter aktiv einzubeziehen. Nur so können wir erreichen, dass die notwendigen und gewünschten Maßnahmen auch praxisgerecht umgesetzt werden.

Ein wichtiges Werkzeug der Arbeitssicherheit!

Unser Team aus Ingenieuren und Fachkräften unterstützt und berät bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen:

  • Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten 
  • Ermittlung und Einstufung von Gefährdungen und Belastungen
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen und Erstellung von Aktionslisten
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen 
  • rechtskonforme Ergebnisdokumentation
  • regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen

Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, potenzielle Gefährdungen von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Branchen, das heißt, nicht nur Industrie-, sondern auch Büroarbeitsplätze sind davon erfasst.

 

Ein wichtiges Werkzeug der Arbeitssicherheit!

Unser Team aus Ingenieuren und Fachkräften berät Unternehmen bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren Leistungen unterstützen wir Arbeitgeber, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diese dienen dem Ziel, den Beschäftigten einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu bieten, denn hierauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch.

 

Regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen

Den Vorschriften der Deutschen Unfallversicherung (DGUV) entsprechend unterstützen wir unsere Kunden, indem wir die Gefährdungsbeurteilung organisieren und durchführen. Gefährdung meint die Möglichkeit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines Schadens. Wie groß die Eintrittswahrscheinlichkeit ist oder ein bestimmtes Ausmaß erreichen kann, ist nicht Gegenstand der Beurteilung. Vielmehr handelt es sich um eine Präventivmaßnahme, die im Vorfeld abklärt, ob überhaupt mit einer Gefährdung zu rechnen ist. Denn anders als Gefahren können Gefährdungen wesentlich früher eintreten.

 

Ermittlung und Einstufung von Gefährdungen und Belastungen

Unsere Aufgaben erstrecken sich auf die Ermittlung und Einstufung von Gefährdungen. Die Ergebnisse setzen wir um, indem wir Gefährdungs- und Belastungsanalysen durchführen, Schutzmaßnahmen festlegen und Aktionslisten erstellen.

 

Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen

Damit eine ermittelte Gefährdung dauerhaft ausgeschlossen werden kann, wird die Wirksamkeit von eingeleiteten Maßnahmen durch uns im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung immer wieder aufs Neue überprüft.

Rechtskonforme Ergebnisdokumentation

Die Beurteilungen werden regelmäßig aktualisiert und die Ergebnisse rechtskonform gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes dokumentiert.

Als zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz stellt die Gefährdungsbeurteilung die wichtigste Planungsgrundlage für Gesundheit und Sicherheit im Betrieb dar. Zugleich dient sie als Führungsinstrument für den Umgang mit dem Thema Arbeitsschutz.

Gefährdungsbeurteilung

Christian Wolf
Fachkraft für Arbeitssicherheit
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