pro 2N Arbeitsschutz GmbH
Leuskesweg 96
D-48619 Heek
Tel.: +49 (0) 2568 / 93 30 61
Fax: +49 (0) 2568 / 93 30 62
Wir beraten und unterstützen Maschinenhersteller und Betreiber damit "CE" nicht für "Confusion Everywhere" steht. Mit uns können Sie auf professionelle und praxisgerechte Unterstützung setzen.
EU-Mindestanforderungen für Sicherheits- und Gesundheitsstandards
Alle technischen Produkte, also auch Anlagen und Maschinen, die in den Ländern der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Sie stand bis 1993 als CE-Zeichen für Europäische Gemeinschaft und dokumentierte ursprünglich, dass das Produkt den Harmonisierungsanforderungen des europäischen Marktes entspricht. Seitdem dokumentiert die Kennzeichnung, dass das gekennzeichnete Produkt den Mindestanforderungen der europaweit geltenden Sicherheits- und Gesundheitsstandards entspricht. Obwohl es kein Gütesiegel im eigentlichen Sinn darstellt, hat sie sich doch zu einer Chiffre für Produktsicherheit entwickelt.
Unsere Leistungen
Wir beraten und unterstützen Maschinen- und Anlagenbauer umfassend bei der CE-Zertifizierung ihrer Produkte. Wir recherchieren die relevanten Normen und Richtlinien zur CE-Bewertung und helfen Herstellern diesbezügliche Wissensdefizite auszugleichen. Nicht nur Hersteller zählen zu unseren Kunden, sondern auch Betreiber von Anlagen und Maschinen. Sobald sie ihre Anlagen umbauen, kann die Pflicht entstehen, das CE-Bewertungsverfahren durchzuführen. Das bedeutet, dass ebenso wie bei einem neuen Produkt eine Risikobewertung durchzuführen ist. Hier arbeiten wir eng mit den Konstruktionsteams zusammen. Nicht zu vergessen ist die interne Dokumentation für die CE-Zertifizierung. Sie muss nicht nur inhaltlich stimmen, sondern auch bestimmten Vorgaben entsprechen. Diese recherchieren wir für unsere Kunden und sorgen dafür, dass die Zertifizierung reibungslos abläuft. Fall gewünscht, können wir auch die gesetzlich vorgeschriebene Hinterlegung für den Zeitraum von zehn Jahren bei den jeweils zuständigen Stellen beantragen und die EU-Konformitätserklärung für Sie vorbereiten. Diese ist für alle Produkte obligatorisch, die die CE-Kennzeichnung tragen. Erfolgt die Kennzeichnung ohne die Konformitätserklärung, so stellt das einen Verstoß gegen geltendes Recht dar, was im Extremfall sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
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