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Brandschutzbeauftragter

Bei Entscheidungen zu Bautätigkeiten und Investitionen ist auch der Brandschutz ein wesentlicher Faktor. Als Brandschutzbeauftragte können wir unsere Kunden fachlich beraten und die Entscheidungskriterien sachlich darstellen.

Als Brandschutzbeauftragte übernehmen wir die fachgerechte Betreuung und Beratung gemäß Arbeitsstättenregel und berufsgenosscnschaftlichen Vorgaben.

Unser Leistungsspektrum im Brandschutz umfasst:

  • Beratung zu allen Fragen des baulichen Brandschutzes (Planung von Neu- und Umbauten)
  • Abstimmung mit Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes (Aufsichtsbehörden, Feuerwehr, Feuerversicherer)
  • regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung, sowie der Flucht- und Rettungswegpläne
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern und Schulung von Mitarbeitern
  • Organisation von Brandschutzübungen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Brandschutzmaßnahmen

Brandschutzerfordernisse in Unternehmen

Brandschutz ist eine Daueraufgabe, der sich kein Unternehmen entziehen kann. Jeder Betrieb muss schon aus versicherungstechnischen Gründen dafür Sorge tragen, dass bei jeder Veränderung im Unternehmen Brandschutzerfordernisse berücksichtigt werden. Insbesondere bei baulichen Maßnahmen bedarf es im Vorfeld einer gründlichen Prüfung. Werden Baumaßnahmen im Unternehmen geplant, ist immer auch der Brandschutz mit von der Partie. Die fachliche Beratung obliegt dabei dem Brandschutzbeauftragten. Großunternehmen beschäftigen meistens eigene Brandschutzbeauftragte, die bei der Planung und Ausführung von Neu-, Um- und Ausbauten herangezogen werden. Kleine und mittelständische Unternehmen haben oft keine eigenen Ressourcen zur Verfügung, sondern ziehen externe Brandschutzbeauftragte wie uns heran.

 

Als Brandschutzbeauftragte übernehmen wir die fachgerechte Betreuung und Beratung gemäß der Richtlinie der Schadensversicherer

Wir koordinieren dann die Abstimmung mit Aufsichtsbehörden und Feuerwehren und weiteren Einrichtungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Unsere Leistungen orientieren sich am Bedarf und an der Richtlinie des Schadenversicherers. Im Hinblick auf die Brandschutzbestimmungen finden regelmäßige Begehungen statt, bei denen der Brandschutz von Bauten geprüft wird. Also, ob Flucht- und Rettungspläne vorschriftsmäßig ausgewiesen sind, Feuerlöscheinrichtungen vorhanden und funktionstüchtig sind, ob die Zoneneinteilung von Ex-Zonen noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht und vieles mehr. Wenn Mängel entdeckt werden, machen wir Vorschläge zur deren Beseitigung.

 

Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung, sowie der Flucht- und Rettungswegpläne

Ebenfalls erstellen wir die Brandschutzordnung und aktualisieren sie bei Bedarf. Trotz unseres Expertenwissens brauchen auch wir kundige Ansprechpartner im Unternehmen, die im Brandfall wichtige Aufgaben zur Brandbekämpfung übernehmen können. Diese vom Arbeitgeber abgestellten Personen bilden wir zum Brandschutzhelfer aus. Wir führen Schulungen für Mitarbeiter durch, die mit Aufgaben der Brandbekämpfung betraut sind, und überprüfen regelmäßig alle im Unternehmen installierten Brandschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit. Je besser der Brandschutz im Betrieb organisiert ist, desto geringer ist das Risiko, dass ein Brand entstehen kann.

Brandschutzbeauftragter

Heiner Borchers, Torsten Wischnewski und Hermann Jürgens
Brandschutzbeauftragte
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