Wir beraten und unterstützen damit "CE" nicht für "Confusion Everywhere" steht.
Bei der Selbstzertifizierung wird erst dann kontrolliert, ob die Konformität mit den relevanten Richtlinien vorliegt, wenn ein Unfall mit Personen- oder schwerem Sachschaden eintritt, in dessen Folge Schadenersatzforderungen auftreten. Um von vorneherein sicherzugehen, dass Sie für diesen Fall gut vorgesorgt haben, sollten Sie bei der Selbstzertifizierung auf professionelle Unterstützung setzen.
Wir beraten und unterstützen:
- Maschinen- und Anlagenbauer in der EU, indem wir helfen, Wissensdefizite zur CE-Bewertung auszugleichen, und ggf. Personal stellen.
- Hersteller außerhalb der EU mit unserem Know-how zur CE-Kennzeichnung. Um auf dem europäischen Markt aktiv werden zu können, sind oft technische Änderungen nötig; wir wissen, welche.
- Produktionsbetriebe außerhalb des Maschinen-/Anlagenbaus, die eine eigene Anlage umbauen. Denn: Auch ein Betreiber von Maschinen und Anlagen kann in die Pflicht geraten, das CE-Bewertungsverfahren durchführen zu müssen. Nämlich immer dann, wenn er die Leistung einer Maschine/Anlage steigert, diese nachträglich umbaut oder wenn er selbst zum Hersteller wird, indem er eine Produktionsanlage aus zugekauften Maschinen zusammenstellt. In diesen Fällen unterliegt er den gleichen Pflichten wie ein Hersteller!
Und das übernehmen wir für Sie:
- Recherche der relevanten Richtlinien und Normen
- Festlegen der zu ergreifenden Maßnahmen
- Anleitung zur Risikobeurteilung
- Vorgaben an die interne Dokumentation (auf Wunsch organisieren wir auch die Hinterlegung der Unterlagen bei einer benannten Stelle für die gesetzlich vorgeschriebenen zehn Jahre)
- Vorbereitung der Konformitätserklärung
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